Wenn ein Kind in der Grundschule oder in der Stadtteilschule Lernprobleme hat, können sich die Eltern oder die Lehrerinnen und Lehrer an die Förderschule wenden.
Zur ersten Information genügt ein Anruf im Schulbüro bei Frau Doleski unter der Nummer: 040/219 02 530.
Wenn das Kind in der jetzigen Schule das Ziel der Klasse nicht erreicht und große Probleme mit dem Lernen hat, muss der sonderpädagogische Förderbedarf überprüft werden. Es kann die integrative Förderung oder die Umschulung in die Förderschule erwogen werden.
Die Eltern können sich direkt an die Förderschule wenden. Es ist auch möglich, sich zunächst in einer Regionalen Beratungs- und Unterstützungsstelle (REBUS) beraten zu lassen. Die Schule
Pröbenweg nimmt dann mit der bisherigen Schule des Kindes Kontakt auf.
Wenn die Lehrerinnen und Lehrer das Kind auf sonderpädagogischen Förderbedarf im Lernen untersuchen lassen wollen, müssen sie zunächst die Eltern des Kindes beraten. Die Eltern haben laut Schulgesetz die Wahl, ob ihr Kind die allgemeine Schule oder die Sonderschule besuchen soll. Die Eltern werden über die Einleitung der Überprüfung informiert. Dieses wird auf dem Bogen „So 1“ vermerkt. Die Grund- oder Stadtteilschule fertigt einen Bericht (“So 16“) an, meldet das Kind dem Schularzt und sendet auch ergänzende Unterlagen (Tests) an die Förderschule. Ein Gutachten kann auch durch die Sonderpädagogin/den Sonderpädagogen der allgemeinen Schule erarbeitet werden.